Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Hinweis: Für private Websites besteht derzeit keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig, um Transparenz zu schaffen und kontinuierliche Verbesserungen zu dokumentieren.
Noch bestehende Barrieren
- Einzelne PDF-/Download-Dokumente sind nicht barrierefrei aufbereitet.
- Kontraste und Lesbarkeit werden schrittweise optimiert.
- Vereinzelte Alternativtexte (
alt
) für Bilder werden ergänzt. - Tastatur-Fokusindikatoren werden vereinheitlicht.
Wir arbeiten daran, diese Punkte fortlaufend zu beheben.
Feedback und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns – wir reagieren zeitnah.
- info@oezsolutions.de
- Telefon
- +49 5132 28171121
Schlichtungsverfahren
Sofern Sie als Nutzerin oder Nutzer feststellen, dass die barrierefreie Gestaltung unzureichend ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Dieser Abschnitt ist primär für öffentliche Stellen relevant.
Weitere Informationen: schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellungs- und Aktualisierungsverfahren
Diese Erklärung wurde am 26.08.2025 erstellt und zuletzt am 26.08.2025 aktualisiert. Grundlage war eine Selbstbewertung mithilfe technischer Tests (z. B. Pa11y/axe) und manueller Prüfungen.